Fachseminar 2026: Nachverdichtung im urbanen Raum II

Chancen erkennen und bewerten

Mittwoch, 28. Oktober 2026, 12.15 Uhr, Hotel Arte, Olten
(mit gemeinsamem Mittagessen)

Nachverdichtung gewinnt in urbanen Räumen zunehmend an Bedeutung. Steigende Nachfrage und begrenztes Bauland machen sie zu einem zentralen Thema für Immobilienbewerterinnen und -bewerter, die den potenziellen Mehrwert fundiert berechnen müssen.

Im Seminar lernen Sie zunächst ein Tool kennen, mit dem sich Machbarkeitsstudien effizient erstellen lassen. Anschliessend erhalten Sie einen praxisnahen Überblick zu den wichtigsten Aspekten der Nachverdichtung – von der Analyse über rechtliche und planerische Rahmenbedingungen bis zur Umsetzung.

Zum Abschluss analysieren Sie in einer Gruppenarbeit ein praxisnahes Beispiel und ermitteln gemeinsam Wirtschaftlichkeit und Mehrwert.

Programm

12.15 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

13:30 Uhr

Begrüssung und Moderation
David Erny, Vorstand SVIT Bewerter

13.40 Uhr

Machbarkeitsstudien in Rekordzeit
Toni Fuentes, Amenti AG

14.30 Uhr

Kaffeepause

15.00 Uhr

Urban Nachverdichten – Weiterbauen als Best Case
Constantin Kaltenbrunner, Swiss Prime Site AG

15.45 Uhr

Gruppenarbeit Praxisbeispiel Aufstockung in der Stadt Zürich
Constantin Kaltenbrunner, SPS / David Erny, Vorstand SVIT Bewerter

16.15 Uhr

Besprechung der Resultate / Diskussion

16.45 Uhr

Abschluss

Referenten

Auskunft

David Erny, Tel. 061 336 30 60, erny@hic-basel.ch
Geschäftsstelle SVIT five, Tel. 044 521 02 00, info@bek.ch

Teilnahmegebühr                      CHF 400.– zzgl. MWST
Bewertungsexperten SVIT      CHF 300.– zzgl. MWST
Immobiliengespräch mit anschl. Apéro inbegriffen.

Anmeldung

Datenschutz

Durch das Absenden Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu,

1. dass von Ihnen Fotos sowie Video- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen im Rahmen der Veranstaltungen der SVIT Five, deren einzelnen Fachkammern (Bewertungsexperten-Kammer SVIT, SVIT FM Schweiz, Kammer Unabhängiger Bauherrenberater KUB, Schweizerische Maklerkammer und Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT) sowie weiteren veranstaltungsabhängigen Partnern;

2. dass Bild-, Ton- und Videomaterialen durch die hiervor in Ziff. 1 genannten Veranstalter bspw. auf Online-Portalen und auf Social-Media-Kanälen sowie in Printmedien publiziert werden dürfen; und

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