Firmenmitgliedschaft

An der Generalversammlung 2019 wurden die Statuten der Bewertungsexperten-Kammer SVIT zur Einführung der Firmenmitgliedschaften angepasst. Die weiteren Schritte zur Umsetzung der Firmenmitgliedschaft wurden mit Beschluss der Generalversammlung 2020 geschaffen. Als Firmenmitglieder gelten juristische Personen, die überwiegend in der  Immobilienbewertung tätig sind. Firmenmitglieder werden in der Kammer von mindestens zwei Kadermitarbeitern der Firma vertreten, wobei diese Einzelmitglied Bewertungsexperte SVIT sein müssen. Die persönlichen Einzelmitglieder sind verantwortlich, dass das Unternehmen die Standesregeln des SVIT Schweiz und der Bewertungsexperten-Kammer SVIT erfüllt.

Überregionale Firmenmitglieder

Firmenmitglieder