Statutenänderung 2023
Im Zuge der Revision unserer Statuten werden folgende Änderungen beantragt:
Das Präsidium wird zum Co-Präsidium
Änderung des Art. 14. e):
ALT: „Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder;“
NEU: „Wahl des Präsidiums bzw. Co-Präsidiums und der übrigen Vorstandsmitglieder;“
Alle sich daraus ableitenden Formulierungen werden in den Statuten entsprechend angepasst.
Durchführung von Versammlungen, insbesondere der GV, und deren Beschlüsse
Ergänzungen zu Art. 12.1 und 12.2:
„3 Versammlungen der Kammer finden grundsätzlich als Präsenzversammlung statt.
4 Der Vorstand kann unterjährig zu einzelnen Anträgen oder auch für die ordentliche Versammlung die schriftliche Abstimmung oder die virtuelle Durchführung mittels eines gängigen Video-Konferenzsystems anordnen. Ordentliche Versammlungen müssen zudem mindestens jedes dritte Jahr physisch stattfinden.
5 Sofern 20% der Mitglieder (nach Kopfstimmen) innert der durch den Vorstand angesetzten Frist eine physische Durchführung der Abstimmung verlangen, so ist die schriftliche Abstimmung abzubrechen, bzw. die virtuelle Durchführung abzusagen und eine Präsenzversammlung zu einem neuen Termin einzuberufen.
6 Bei schriftlichen Abstimmungen und virtuellen Durchführungen hat der Vorstand die eindeutige Identifizierung der Mitglieder sicherzustellen.
7 Für virtuelle Versammlungen gelten die Regeln des Aktienrechts (Art. 701d ff OR) analog. Insoweit einzelne Mitglieder während der Dauer der virtuellen Versammlung die Konferenz verlassen haben, so werden sie so behandelt, wenn sie eine physische Versammlung vorzeitig verlassen hätten.“
Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes
Änderung der Art. 15.2. und 19.2.:
ALT: „[…]Der Vorsitzende hat Stimmengleichheit den Stichentscheid.“
NEU: „[…]Bei Stimmengleichheit muss so lange gewählt werden, bis ein einfaches Mehr erreicht ist. “
Amtszeit und Unterschriftenregelung des Vorstands
Neu wir die Amtszeit der Vorstandsmitglieder von 9 auf 12 Jahre im Art. 16.2 erhöht.
Neuer Artikel 18. g) zur Unterschriftenregelung:
„Unterschriftenregelung: zwei Vorstandsmitglieder im Rahmen der Ausgabenkompetenz.“
Das Sekretariat wird zur Geschäftsstelle
Änderung des Art. 11.3.:
ALT: „Das Sekretariat“
NEU: „Die Geschäftsstelle“
Änderung des Art. 20:
ALT:
„Art. 20 Sekretariat und Sekretär
1 Der Sekretär steht dem Sekretariat vor.
2 Der Sekretär wird vom Vorstand gewählt und diesem unterstellt, welcher auch die Arbeitsbedingungen, die Aufgaben sowie die Entschädigung des Sekretariates festlegt.
3 Der Sekretär nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.“
NEU:
„Art. 20 Sekretariat
1 Das Sekretariat wird von der Geschäftsstelle Fachkammern SVIT GmbH (SVIT five) der fünf Fachkammern geführt.
2 Über die Führung der Geschäftsstelle besteht ein für die Fachkammern bindendes Vertragswerk.
3 Ein Mitglied der Geschäftsstelle nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.“
Alle sich daraus ableitenden Formulierungen werden in den Statuten entsprechend angepasst.
Weitere Änderungen
Diverse formale, kleinere orthografische Änderungen werden ebenfalls vorgenommen.
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